Verlust / Diebstahl

Der im Ausland wohnhafte Staatsbürger muss diesem Büro die folgenden Unterlagen vorlegen:
1) Verlust- oder Diebstahlanzeige, aufgenommen von der zuständigen örtlichen Polizeidirektion;
2) gültiges Ausweisdokument mit Foto.
Anschließend muss eine weitere Anzeige im Honorarkonsulat unterschrieben werden. Außerdem kann nun der Antrag für einen neuen Reisepass gestellt werden.
 
Der sich in einer Notsituation befindende NICHT im Ausland wohnhafte Staatsbürger (z.B. Tourist, dessen Reisepass verloren bzw. gestohlen wurde), kann einige Tage vor seiner Abreise von diesem Honorarkonsulat ein sog. „Reisedokument“ erhalten. Der Betreffende muss sich persönlich in das Honorarkonsulat begeben und zwei Fotos sowie ein Ausweisdokument (auch Kopie) vorlegen. Sofern möglich, sollte auch eine Verlust- bzw. Diebstahlanzeige vorgelegt werden.
 
Hinweis: Das „Reisedokument“ gilt nur für die Rückkehr nach Italien, nicht für die Fortsetzung der Reise!