Eheschließungen

Voraussetzungen für diejenigen, welche in diesem Verwaltungsbezirk wohnhaft sind und im A.I.R.E. eingetragen sind
Beide Verlobte müssen persönlich mit einem Ausweisdokument im Honorarkonsulat erscheinen und den Heiratsantrag unterschreiben.

Aufgrund der Komplexität der Materie, sind die folgenden Angaben nur als erste Orientierung zu verstehen.

a.) Zivile Trauung in DEUTSCHLAND
Der Italiener, welcher in Deutschland heiraten möchte, muss dem Standesamt in Deutschland ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen.
Für die Ausstellung dieses Zeugnisses müssen vom italienischen bzw. ausländischen Verlobten die folgenden Dokumente vorgelegt werden:

Verlobter mit italienischer Abstammung   Verlobter mit ausländischer Abstammung
  • Geburtsurkunde im Original
  • Meldebescheinigung mit Angabe zum Personenstand
  • sofern geschieden: Scheidungsurteil, Auszug aus dem Heiratsregister mit Hinweis auf die Scheidung
  • sofern verwitwet: Sterbeurkunde des verstorbenen Ehemannes
                 
  • Geburtsurkunde im Original
  • Meldebescheinigung mit Angabe zum Personenstand und / oder Ehefähigkeitszeugnis bzw. "Nulla Osta"
  • sofern geschieden: Scheidungsurteil, Auszug aus dem Heiratsregister mit Hinweis auf die Scheidung
  • sofern verwitwet: Sterbeurkunde des verstorbenen Ehemannes

  

b.) Zivile Trauung
in ITALIEN
Um in Italien zu heiraten muss in diesem Honorarkonsulat das Aufgebot bestellt werden. Anschließend wird der italienischen Gemeinde eine Heiratsvollmacht übersandt. Wichtig: Es wird empfohlen, die Gemeinde unverzüglich über die Heiratsabsicht zu informieren!
Vorzulegende Dokumente:

Verlobter mit italienischer Abstammung   Verlobter mit ausländischer Abstammung
  • Geburtsurkunde im Original
  • Meldebescheinigung mit Angabe zum Personenstand
  • sofern geschieden: Scheidungsurteil, Auszug aus dem Heiratsregister mit Hinweis auf die Scheidung
  • sofern verwitwet: Sterbeurkunde des verstorbenen Ehemannes
              
  • Geburtsurkunde im Original
  • Ehefähigkeitszeugnis bzw. "Nulla Osta"
  • Meldebescheinigung mit Angabe zum Personenstand
  • sofern geschieden: Scheidungsurteil, Auszug aus dem Heiratsregister mit Hinweis auf die Scheidung
  • sofern verwitwet: Sterbeurkunde des verstorbenen Ehemannes

 

 



P.S.:
WENN SIE NICHT IM A.I.R.E. EINGETRAGEN SIND, wenden sie sich bitte AUSSCHLIEßLICH an ihre HEIMATGEMEINDE IN ITALIEN. In diesen Fällen beschränkt sich die Aufgabe des Honorarkonsulats lediglich auf die Informationsbereitstellung.