Geburten

Die Kinder von mindestens einem italienischen Elternteil besitzen die italienische Staatsbürgerschaft, auch wenn sie im Ausland geboren sein sollten oder auch eine weitere Staatsbürgerschaft besitzen. Deshalb müssen ihre Geburten immer in Italien registriert werden.
 
Um eine Geburt mitteilen zu können, müssen dem Konsulat die folgenden Unterlagen vorgelegt werden:
 
  • lediglich die Geburtsurkunde auf internationalem Formblatt, sofern die Eltern zu Zeitpunkt der Geburt verheiratet waren.
  • sofern die Eltern NICHT verheiratet waren zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes, bedarf es einer Geburtsurkunde auf internationalem Formblatt, der Originale der Vater- und Mutterschaftsanerkennungen sowie der Zustimmung des Erstanerkennenden (nach Art. 250 C.C.)