Aufgaben des Honorarkonsulates

Die Konsulate gewähren den italienischen Staatsbürgern Beistand im Fall einer Verletzung ihrer Grundrechte und Beeinträchtigung oder Entziehung ihrer Freiheit. Konsularische Dienstleistungen erfolgen unter Beachtung des Gleichberechtigungs-, Unparteilichkeits-, Effizienz- und Transparenzprinzips.
 
Dieses Honorarkonsulat, in Zusammenarbeit mit dem Generalkonsulat in Hannover, gewährt den italienischen Staatsbürgern Beistand im Notfall, bei der Suche nach Familienangehörigen, im Erbfall im Ausland sowie bei der Überführung eines Leichnams nach Italien. Im Rahmen des Dekrets bietet das Honorarkonsulat neben der reinen Interessenvertretung und der Schutzgewährung zu Gunsten Italienischer Staatsbürger Dienstleistungen unterschiedlicher Art an.
Im A.I.R.E. eingetragenen Italiener - unter bestimmten Voraussetzungen auch nicht registrierte Italiener - können vom Honorarkonsulat bei folgenden Angelegenheiten Unterstützung erbitten:
 
  • Registratur von Personenstandsänderungen in Italien (Geburt, Heirat, Tod, Scheidung);
  • Ausstellung von Reisepässen, Personalausweisen, Notreiseausweisen;
  • Notarielle Angelegenheiten (Spezialvollmachten, Beglaubigungen, notarielle Ersatzerklärungen usw.);
  • Anerkennung von deutschen Bildungsabschlüssen in Italien;
  • Anfertigung von kleineren Übersetzungen;
  • Beschaffung von Urkunden von italienischen oder deutschen Behörden
 
Wir versuchen auch gerne bei Fragen oder Problemen zu helfen bzw. zu vermitteln, die oben nicht aufgeführt sind.