Personenregister

1) Was ist das A.I.R.E.?
 
Das A.I.R.E.-Büro führt und aktualisiert in enger Abstimmung mit den italienischen Gemeinden die Daten des „Registers der im Ausland lebenden italienischen Staatsangehörigen“ (A.I.R.E.) auf der Grundlage der Angaben durch die betreffenden Personen, die an die zuständigen Gemeinden in Italien übermittelt werden. Das Register dient somit der Erfassung aller im Ausland lebenden Italiener im Interesse effizienter und funktionaler Dienstleistungen.
 
2) Warum und wozu schreibt man sich in das A.I.R.E ein?
 
  • Die Registrierung in das A.I.R.E ist eine gesetzliche Pflicht (Gesetz Nr. 470 vom 27.10.1988) in den unter Punkt 3) aufgeführten Fällen.
  • Sie ist zudem Voraussetzung für die Erlangung bestimmter Dienstleistungen des Konsulats (Ausstellung von Bescheinigungen und Erklärungen*) und Vergünstigungen (z.B. Zusendung der Wahlkarte und anderer Mitteilungen der italienischen Behörden; Rabatte auf sonstige Dienstleistungen in Italien).
  • Mit der Einschreibung in das A.I.R.E. geht die Zuständigkeit für die Krankenversicherung auf die lokalen Behörden im Ausland über.
 
3) Wann und wie schreibt man sich in das A.I.R.E. ein?
 
  • Die Einschreibung in das Register ist notwendig, sobald man seinen Wohnsitz für einen Zeitraum von über 12 Monaten ins Ausland verlegt. Die Betreffenden müssen dann innerhalb von 90 Tagen seit der Ausreise aus Italien durch den Online-Dienst FAST IT die Eintragung in das A.I.R.E. beantragen. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Anmeldung in Ausnahmefällen auch per Post oder im Konsulat erfolgen. Das Formular finden Sie hier. Es wird benötigt: Kopie Reisepaß bzw. Personalausweis, Kopie Aufenthaltsbescheinigung bzw. Meldebestätigung. Der Antrag wird anschließend vom Konsulat an die für die Registrierung zuständige Gemeinde in Italien übermittelt. WICHTIG: Per Post oder im Konsulat eingereichte Anträge haben eine längere Bearbeitungsdauer.

    WICHTIG: Bei der Online-Anmeldung über den Dienst FAST IT scannen sie bitte die erforderlichen Unterlagen einzeln im pdf-Format ein (max 1.0 Mb pro Datei) und laden sie in den dafür vorgesehenen drei Kästchen hoch. Bitte folgen Sie dabei den "step-by-step"-Hinweisen. Sollten Sie über die dafür notwendigen Geräte verfügen (Drucker+Scanner), wird die Anmeldung durch diese Online-Prozedur um einiges beschleunigt und vereinfacht.

    BITTE BEACHTEN: Zur erfolgreichen Online-Anmeldung muss sichergestellt sein, dass im Ausland ausgestellte Urkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile) in Italien bereits registriert sind.

  • Nach erfolgter Einschreibung muss das Konsulat bei jedem Wohnungswechsel innerhalb des Konsularbezirks, in einen anderen Konsularbezirk oder bei einer definitiven Rückkehr nach Italien sowie bei Veränderungen im Personenstand innerhalb der Familie (Geburt, Eheschließung, Tod, Wechsel der Staatsangehörigkeit) informiert werden.
 
4) Wer kann sich nicht in das A.I.R.E. einschreiben?
 
Nicht einschreiben können sich Personen, die sich weniger als 12 Monate im Ausland aufhalten, Saisonarbeiter, Staatsbedienstete im diplomatischen oder konsularischen Dienst.
 
(*) Bescheinigungen über Wohnsitz, Personenstand, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Ehefähigkeit, Lebensbescheinigungen, Rückkehr nach Italien und wirtschaftliche Situation.