Bildungsabschlüsse

Ausländische Studienabschlüsse werden in Italien nicht automatisch anerkannt. Die Anerkennung der "Gleichwertigkeit" der ausländischen Studienabschlüsse anerkannter Einrichtungen mit den entsprechenden italienischen Studienabschlüssen kann bei diesem Honorarkonsulat beantragt werden. Unter bestimmten Umständen wird die „Gleichwertigkeit“ kostenlos erstellt.

Für die Einschreibung an Schulen oder Universitäten in Italien kann dieses Honorarkonsulat folgenden Erklärungen erlassen:

1. Wertigkeitserklärungen für alle Schulklassen (gültig für die Einschreibung an Schulen in Italien).

Benötigt werden:
das letzte Zeugnis in Original oder in beglaubigter Kopie;
vollständige persönliche Daten;
italienische Übersetzung des Zeugnisses. Die Übersetzung kann von dem Betroffenen oder von einem Übersetzer ausgeführt werden. Das Konsulat behält sich eine Überprüfung der vorgelegten Übersetzungen vor.

2. Wertigkeitserklärungen von Abiturzeugnissen ("Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife") oder Universitätsabschlüssen.

Benötigt werden:
• das Originalzeugnis oder eine beglaubigte Kopie;
• eine Übersetzung des Zeugnisses von einem vereidigten und in diesem Honorarkonsulat registrierten Übersetzer.

Bei weiteren Fragen können Sie sich auch an das Italienische Generalkonsulat in Hannover wenden.